Douglas Wolfsperger, Knesebeckstr. 17, 10623 Berlin

An das
Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg
Richterin Kirsten von Hollen
Hallesches Ufer 62
10963 Berlin


Offener Brief an die Richterin, die maßgeblichen Anteil daran hat, dass der Vater meiner Tochter entsorgt wurde.

Auch: An alle Richter, die so verfahren wie diese Richterin.


Betr. Aktenzeichen 144 F 1845-03

Berlin im Oktober 2010

Sehr geehrte Frau von Hollen,

bitte schauen Sie sich das beiliegende Foto einmal genau an. Es zeigt meine Tochter H., als sie knapp drei Jahre alt war und ein normales, inniges Verhältnis zu mir hatte. Heute ist H. zwölf Jahre alt und will –angeblich- von mir nichts mehr wissen. Dazwischen liegen Jahre, in denen der Kontakt immer wieder willkürlich unterbrochen wurde, weil die Mutter es entgegen des Umgangsbeschlusses vom 18.10.2001 so wollte und durch Sie auch nicht daran gehindert wurde. Indirekt konnte der fehlende richterliche Druck auch als Aufforderung an die Mutter interpretiert werden, mit dem Aussetzen des Umgangs weiter zu machen.

Mit Ihrem für meine Tochter folgenreichen richterlichen Beschluss im Jahre 2006 haben Sie maßgeblichen Anteil an der Entfremdung meiner Tochter von ihrem Vater.

Auch wenn für Sie das Aktenzeichen längst abgewickelt ist, will ich Sie dennoch über die Konsequenzen Ihres Beschlusses informieren.

Zunächst hatten Sie viel zu lange Zeit gelassen, um eine gerichtliche Verhandlung zu terminieren- obwohl von verschiedenen Seiten ( u.a. die von Ihnen bestellte Gutachterin) mehrmals vorgewarnt wurde, dass das Kind sich vom Vater entfremden würde, wenn der Umgang nicht schnellstens wieder hergestellt wird.

Aus nicht nachvollziehbaren Gründen sind Sie den Empfehlungen der Gutachterin vom 24.10.05 (Anlage) nicht gefolgt und beschlossen am 24.2.06, den Umgang für weitere eineinhalb Jahre auszusetzen. Und das, nachdem die Kindsmutter den Kontakt bereits in  den zwei Jahren zuvor (seit Februar 2004) willkürlich verhindert hatte! Damit verlängerte sich  der Kontaktabbruch auf insgesamt dreieinhalb Jahre.

Ihre Entscheidung dokumentiert nichts anderes als die Kapitulation vor der erfolgreichen Ausgrenzung eines Elternteils aus dem Leben seines Kindes und der damit  einhergehenden Entfremdung. Wie mit Ihrem Beschluss eines achtzehnmonatigen  Umgangsausschlusses (warum ausgerechnet 18?) das Verhältnis zwischen Vater und Tochter verbessert werden sollte, ist für mich bis heute nicht nachvollziehbar.

Erst in der Berufungsverhandlung beim Berliner Kammergericht am 16.11.06 stufte man Ihren Beschluss vom 24.2.06 als ungeeignete Reaktion ein. Es wurde ein sofortiger  betreuter Umgang angeordnet, der allerdings – auch wieder durch die Intervention der  Mutter- erst im Juni 2007 begann. Da aber war es bereits zu spät und meine Tochter hatte unter dem einseitigen Einfluss der Mutter und ihrem sozialen Umfeld völlig die Beziehung zu mir verloren.

Bis zum heutigen Tage ist es mir ein Rätsel, wie Sie zu einer solchen Entscheidung  kommen konnten. Einen Elternteil ohne nennenswerten Grund- möglicherweise aufgrund institutioneller Hilflosigkeit? - auszusortieren, ist nach meinem Empfinden würdelos und menschenverachtend.

Kaum vorstellbar, aber vielleicht gehen Sie immer noch von der früher weit verbreiteten und inzwischen widerlegten Vorstellung aus, dass Väter für die Entwicklung ihrer Kinder entbehrlich sind?

Da Ihre Vorgehensweise mit Sicherheit kein Einzelfall ist, möchte ich mit Nachdruck darauf hinweisen, dass die Gerichte es zu keiner Zeit zulassen dürfen, dass die Kontakte zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil, der auf die Hilfe gerade eben der  Familiengerichts angewiesen ist, auch nur für wenige Wochen unterbrochen werden. Es ist die gerichtliche Anordnung der Kontakte, die dem Kind den notwendigen Freiraum verschafft, sich für die Umgänge zu entscheiden. Dann muss das Kind seinVerhalten dem manipulierenden Elternteil gegenüber nicht rechtfertigen. Eine gerichtliche  Umgangsanordnung und die Bereitschaft, diese Entscheidung notfalls gegen den Willen des manipulierenden Elternteils durchzusetzen, helfen nicht nur dem Kind. Sie stellen einen Appell an das verlorengegangene Unrechtsbewusstsein des manipulierenden Elternteils dar. Denn er ist sich häufig nicht darüber im Klaren, was er dem Kind- und auch dem anderen Elternteil- nimmt.

Ich kann zum Wohl der Kinder, die von solchen Entscheidungen für ihr Leben belastet werden, nur hoffen, dass für alle zuständigen Richter eine entsprechende Aus- und Fortbildung, wie diese seit Jahren an einigen Familiengerichten erfolgreich praktiziert wird, verpflichtend eingeführt wird (u.a. in Kinder- und Familienpsychologie, Bindungstheorie, Techniken interdisziplinärer Arbeit).

Das was sich hier seit Jahren mit meiner Tochter abspielt, sind Verstöße gegen die Menschlichkeit, die von Ihrer Institution anstelle gefördert zu werden gerade verhindert werden sollten.


Hochachtungsvoll


Douglas Wolfsperger

Anlagen:
-Foto mit meiner Tochter H. (Anlage 1)
-Brief ans Familiengericht 2003 (Anlage 2)
-Gutachten der vom Gericht bestellten Psychologin (Anlage 3)
-Beschluss Familiengericht 06 (Anlage 4)
-Boch-Galhau Elternentfremdung (Anlage 5)
-Brief meiner Tochter 2007 (Anlage 6)
-Brief meiner Tochter 2010 (Anlage 7)
-Chronologie des emotionalen Missbrauchs (Anlage 8)
-FAS-Artikel 1.3.2009 (Anlage 9)
-Film „Der entsorgte Vater“ (Anlage 10)